
Bindungsfrist
Wohnungsbauprämie
Für alle ab 1.1.2009 abgeschlossenen Bausparverträge ist die Wohnungsbauprämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Das bedeutet, das prämiengeförderte Bausparguthaben inkl. Zinsen muss nachweislich für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung/Umbau einer Wohnimmobilie verwendet werden. Das gilt nicht nur - wie bisher - innerhalb der Bindungsfrist von 7 Jahren, sondern zeitlich unbefristet.
Ausnahme: Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist die 7-jährige Bindungsfrist weiterhin gültig. Von dieser Ausnahme kann nur einmal Gebrauch gemacht werden.
Arbeitnehmersparzulage
Sofern Ihnen die Arbeitnehmersparzulage für Ihren Bausparvertrag gewährt wurde, gilt bei Bausparverträgen eine gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren.
Nach Ablauf der Frist wird vom Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage auf Ihr Bausparkonto überwiesen. Dann können Sie das Bausparguthaben auch zu anderen Zwecken verwenden, ohne dass Sie auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten müssen.
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