
Ihren Ausweis bitte!
Seit Juli 2008 ist der Energieausweis für Immobilien Pflicht. Seine schrittweise Einführung bringt für den Verbraucher aber auch konkreten Nutzen.
Die Diskussion um Klimaschutz und CO2-Ausstoß hat für den Verbraucher jetzt zu konkreten Konsequenzen geführt. Ab Juli dieses Jahres werden Millionen Immobilienbesitzer verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Er ist ein Dokument, das über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie Auskunft gibt.
Mit dem Energieausweis steht der private Energieverbrauch auf dem Prüfstand. Strom, Öl, Kohle, Gas stellen in der Summe in privaten Haushalten tatsächlich eine beträchtliche Umweltbelastung dar – allerdings auch eine, die sich sofort und nachhaltig reduzieren lässt.
Experten haben errechnet, dass allein durch Modernisierungen an Heizanlagen und Sanierungen von Fassaden in manchen alten Gemäuern der Heizölverbrauch von jetzt durchschnittlich 22 bis 28 Liter pro Quadratmeter auf deutlich unter 10 Liter pro Quadratmeter und Jahr reduziert werden kann. Vor diesem Hintergrund sieht es der Gesetzgeber als sinnvoll an, die Energieeffizienz von Häusern auch nachzuweisen.
Ein Umstand, der sich beim Verkauf auch unmittelbar auf den Wert der jeweiligen Immobilien auswirken wird. Wenn es also demnächst heißt: „Ihren Ausweis, bitte“ – dann kann damit auch ein signifikanter finanzieller Vorteil verbunden sein. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht gegenüber potenziellen Käufern bzw. Mietern. Sie wird stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Anwendung kommen:
Ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965, ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude.
Zwei Ausweisvarianten
Zwei Varianten des Energieausweises hat der Gesetzgeber vorgesehen: den verbrauchsorientierten Ausweis und den bedarfsorientierten Ausweis.
Der verbrauchsorientierte Ausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren wieder. Berücksichtigt werden der Verbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung. Daraus wird ein Energieverbrauchskennwert ermittelt. Er bezieht sowohl den tatsächlichen Energieverbrauch als auch einen standortbezogenen Klimafaktor ein. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.
Achtung! Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark von den Bewohnern abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen. Die Verbrauchsdaten können vom Eigentümer selbst zusammengestellt werden.
Der Bedarfsausweis entsteht in einem wesentlich aufwendigeren Verfahren. Es wird von zertifizierten Energieberatern, Architekten, Schornsteinfegern und Handwerksmeistern durchgeführt und enthält bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer groben Kostenschätzung. Grundlage ist die technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes, unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Im Ergebnis weist der Bedarfsausweis zwei verschiedene Werte aus: den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er ist wichtig, um die Energiekosten abschätzen zu können.
Der Primärenergiebedarf gibt einen Hinweis auf die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung der eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn erneuerbare Energien (Solarenergie) für die Energieversorgung eingesetzt werden.
Welcher Ausweis für welches Haus?
Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, und für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit (siehe auch Tabelle).
Die Kosten für den Energieausweis sind sehr unterschiedlich. Während für einen Verbrauchsausweis zwischen 25 und 100 Euro anfallen, können es für einen Bedarfsausweis zwischen 200 und 1.000 Euro bei Wohngebäuden sein. Er ist zehn Jahre gültig. © insignio (AS 02.2008)
Welcher Energieausweis für welche Immobilie?
| Baujahr der Immobilie | Bis vier Wohneinheiten | Ab fünf Wohnheinheiten |
| Errichtet bis 1965 ohne energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung v. 1977 | BA* ab 01.07.2008; Ausnahme: Antrag erfolgt vor 01.10.08, dann genügt VA** | BA oder VA ab 01.07.2008 |
| Errichtet bis 1965 mit energetischem Standard der Wärmeschutzverordnung v. 1977 | BA oder VA ab 01.07.2008 | BA oder VA ab 01.07.2008 |
| Bauantrag bis 01.11.1977 ohne energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung v. 1977 | BA ab 01.01.2009; Ausnahme: Antrag erfolgt vor 01.10.2008, dann genügt VA | BA oder VA ab 01.01.2009 |
| Bauantrag bis 01.11.1977 mit energetischem Standard der Wärmeschutzverordnung v. 1977 | BA oder VA ab 01.01.2009 | BA oder VA ab 01.01.2009 |
| Bauantrag nach 01.11.1977 | BA oder VA ab 01.01.2009 | BA oder VA ab 01.01.2009 |
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