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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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In AM SONNENPLATZ 1/2010 geben wir Tipps für den barrierefreien Umbau der Wohnung. Weitere Informationen zur Förderung der Umbaumaßnahmen und eine Checkliste gibt es hier:
Hier gibt’s Fördermittel!
Soll eine Immobilie barrierefrei umgebaut werden, gibt es unterschiedliche Kostenträger, die – natürlich immer unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls – zuständig sein können. Informieren Sie sich hierzu auch bei Ihrer Wohnberatungsstelle, rät Karin Dieckmann, Geschäftsführerin des Internetportals „Online-Wohn-Beratung“ (weitere Informationen finden Sie unter www.online-wohn-beratung.de). Die Kontakte für die zuständige Wohnberatungsstelle vor Ort gibt es im Internet unter www.wohnungsanpassung.de. Erkundigen Sie sich auch nach den jeweiligen Fördermitteln der Bundesländer.
Betroffenen mit Pflegestufe gewährt die Pflegeversicherung pro Maßnahme einen finanziellen Zuschuss von 2.557 Euro für die Verbesserung des individuellen Wohnumfelds – z. B. für technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Ansprechpartner für den Pflegebedürftigen bzw. seine Angehörigen ist hier die Pflegekasse.
Seit April 2009 fördert die KfW-Bank barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand mit günstigen Krediten und dem neuen Programm „Altersgerecht umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Weitere Infos hierzu gibt es im Netz unter www.kfw-foerderbank.de. Wichtig für jede Art der Beantragung von Fördermitteln ist immer: Mit den Baumaßnahmen nie vor Antragsstellung beginnen. Erst muss die schriftliche Bewilligung des Kostenträgers vorliegen! (c) Insignio 2010
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Barrierefreier Umbau

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