
Gute Aussichten für Bausparer
Sparer müssen in Deutschland auf erwirtschaftete Zinsen eine Zinsabschlagssteuer zahlen. Ab Januar 2009 gelten neue Regelungen, über die wir bereits im August im Kundenmagazin AM SONNENPLATZ 3/2008 berichtet haben. Dann greift die Abgeltungssteuer, bei der 25 Prozent der Zinsen und Kursgewinne an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Gleichzeitig wird der Sparerfreibetrag zum Sparer-Pauschbetrag. Für Bausparen als Spar- und Finanzierungsprodukt wirkt sich die Neuregelung positiv aus.
Änderungen ab 2009
Bereits seit 2007 wurden die Sparerfreibeträge reduziert. Alleinstehende können nun noch bis zu 750 Euro, Verheiratete bis zu 1.500 Euro steuerfrei aus Zinsen und Kursgewinnen vereinnahmen. Rechnet man die Werbungskostenpauschale von 51 Euro/102 Euro, die ohne Nachweis geltend gemacht werden kann, hinzu, so können 801 Euro bzw. 1.602 Euro erwirtschaftet werden, ohne dass das Finanzamt davon profitiert.
Die Freibeträge sollen auch nach 2009 so bestehen bleiben, allerdings heißen sie dann Sparer-Pauschbetrag und ein weiterer Nachweis von Werbungskosten über die Pauschale hinaus wird nicht mehr möglich sein. Sparer müssen für Zinsen, die nach dem 31.12.2008 fließen, ohne Ausnahme einen Freistellungsauftrag erteilen, damit der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug der Kapitalertragssteuer berücksichtigt wird. Von allen Einnahmen aus Kapitalvermögen, die diesen Sparer-Pauschbetrag überschreiten, werden ab 2009 automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer abgeführt. Wie die Verbraucherzentrale bereits ermittelte, ein Vorteil für Bausparer.
Vorteil für Bausparer
Dadurch, dass in der Sparphase das Guthaben mit einem Prozent verzinst wird, bleibt ein Anlagebetrag bis zu 80.100 Euro bei Alleinstehenden steuerfrei. Betrachtet man dann die gesamte Vertragslaufzeit zusammen mit der Darlehensphase, ergibt sich für das Bausparen eine positive Bilanz. Bausparen zeigt sich damit wieder einmal als Produkt mit großer Zukunft.
Denn Bausparen beinhaltet zwei Elemente. Zunächst durchläuft der Bausparvertrag eine Sparphase, bei der regelmäßig Sparbeiträge auf den Vertrag eingezahlt werden. Ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Sparsumme erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif und die angesparten Gelder können gemeinsam mit dem Bauspardarlehen ausgezahlt werden.
Der große Vorteil für den Bausparer ist, dass er sich bereits mit Abschluss des Vertrages günstige Darlehenszinsen für die Zukunft sichert. Während der Sparphase erhält er Zinsen auf die eingezahlten Beträge. In der Darlehensphase zahlt er dann Zinsen auf den geliehenen Betrag. Durch den Verzicht auf höhere Guthabenzinsen sichert sich der Bausparer das besonders günstige Bauspardarlehen – steuerfrei!
Freistellungsaufträge bleiben gültig
Bereits erteilte Freistellungsaufträge für Bausparverträge der Allianz Dresdner Bauspar AG werden unverändert weitergeführt. Nichtveranlagungs-Bescheinigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Die unten aufgeführten bisherige gültigen Freistellungsgründe entfallen ab 2009, d.h. zukünftig fällt auch in diesen Fällen Abgeltungssteuer an, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die gilt immer für alle Bausparverträge bei der Allianz Dresdner Bauspar AG. Daher sollten Bausparer rechtzeitig einen Freistellungsauftrag (s. PDF-Datei) stellen.
- für Anlagen mit max. 1 Prozent Verzinsung,
- für Zinserträge unter 10 Euro und
- bei Festsetzung von Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage
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