Berechnen Sie Ihre Steuerentlastungen ab 2010
Das Bürgerentlastungsgesetz (Abzugsfähigkeit des vollen Krankenversicherungsbeitrages) und das Konjunkturpaket II bringen ab 2010 erhebliche Steuerentlastungen. Die Allianz Dresdner Bauspar AG stellt Ihnen einen Online-Rechner zur Verfügung. Prüfen Sie, wie hoch die Entlastung ab 2010 für Sie ausfällt.
Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung
Grundlage für mehr Geld im Portemonnaie ist zunächst einmal das von der alten Bundesregierung beschlossene Bürgerentlastungsgesetz. Gesetzlich Versicherte können danach ihre Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung nahezu vollständig als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Die Regelung umfasst auch Krankenversicherungsbeiträge für mitversicherte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder.
Konjunkturpaket II
Ebenfalls noch auf die Große Koalition zurück geht die Erhöhung des Steuerfreibetrags. Rückwirkend zum Jahresbeginn 2009 wurde der Grundfreibetrag um 170 Euro angehoben. Ab 2010 steigt er in gleicher Höhe auf dann 8.004 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern steigt der Freibetrag auf 16.009 Euro. Die Erhöhung des Steuerfreibetrages führt insgesamt zu einer geringeren Steuerlast und hat auch Auswirkungen auf Rentner und das Kindergeld.
Einkommenssteuer muss demnach nur zahlen, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 8.004 Euro erzielt. Zudem wird der Steuertarif gestreckt, um schleichende Steuererhöhungen durch Gehaltszuwächse abzumildern. Zum Jahreswechsel steigt der Steuerfreibetrag nochmals.
Berechnen Sie hier, wie hoch die Entlastung ab 2010 konkret für Sie ausfällt.
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