
Mit Altersvorsorgewirksamen Leistungen riestergefördert Bausparen
Mit der Eigenheimrente sind jetzt auch altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) auf Wohn-Riester Bausparverträgen gefördert. Bausparen bietet damit unabhängig von Branche und Tarifvertrag bis zu 3 Prämien-Chancen: Wohnungsbau-Prämie , Arbeitnehmersparzulage und auch die Riester-Zulage.
Werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, gibt es - abhängig vom Einkommen - vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. In einigen Tarifverträgen verschiedener Branchen (z. B. Metall, Chemie, Bau) wurden in den letzten Jahren die Vermögenswirksamen Leistungen in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) umgewidmet.
Diese zweckgebunde Leistung zur Altervorsorge ersetzen die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen in diesen Branchen. Für diejenigen, deren vermögenswirksamen Leistungen z.B. in einen Bausparvertrag fließen, hat sich jedoch nichts geändert, denn für bereits abgeschlossene Bausparverträge gilt Bestandsschutz. (c) DAV, ADB 03.02.2009
AVWL und Wohn-Riester
Die Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen in Altersvorsorgewirksame Leistungen ist für den Arbeitnehmer sehr attraktiv, da man sich so die staatliche Riester-Rente sichern kann.
Mit den Bestimmungen zu Wohn-Riester ist jetzt auch Bausparen und Altersvorsorge miteinander gekoppelt. Somit ist es nun auch möglich, die AVWL auf einen WohnRiesterPlus-Bausparvertrag durch den Arbeitgeber überweisen zu lassen.
3 Prämien-Chancen mit WohnRiesterPlus
Förderberechtigte Bausparer profitieren in jedem Fall von einem Wohn-Riester Bausparvertrag. Die Zulagen werden in der Ansparphase direkt auf dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Später, wenn der Bausparvertrag für ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung eines Eigenheims genutzt wird, fließen die Zulagen direkt in die Tilgung mit ein und senken die monatlichen Darlehensraten.
Und das Beste ist, WohnRiesterPlus wird nicht nur mit der Riester-Zulage gefördert. Zusätzliche Sparleistungen bis 512 Euro im Jahr auf den Bausparvertrag werden abhängig vom Einkommen mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie belohnt.
Für diejenigen, für die ein Tarifvertrag gilt, der anstatt Vermögenswirksamen Leistungen nun Altersvorsorgewirksame Leistungen ausweist, können trotzdem zusätzlich vom Staat 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, indem sie den Maximalbetrag von 470 Euro pro Jahr aus eigener Tasche (vom Gehaltskonto) von der Lohnbuchhaltung direkt auf den Bausparvertrag überweisen lassen.
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