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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Nach langem Tauziehen haben sich die politischen Gremien kurz vor dem Jahreswechsle 2008/2009 auf eine Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland geeinigt.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zu dem Reformprojekt Anfang Dezember vergangenen Jahres verändert sich die neue Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2009 besonders in der Frage der steuerlichen Behandlung von Wohneigentum und Betriebsver- mögen. Nach der Reform bleibt die selbst genutzte Wohnung für die erbenden Ehegatten und die Kinder steuerfrei.
Allerdings darf sie zehn Jahre lang weder vermietet noch verkauft werden. Auch die Nutzung als Zweitwohnung hebt die Steuerfreiheit auf. Eine weitere Einschränkung gilt für Kinder als Erben. Die geerbte Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten.
Wird ein Familienbetrieb vererbt, bleibt er dann steuerfrei, wenn er mindestens zehn Jahre lang weitergeführt wird. 15 Prozent Erbschaftsteuer fallen an, wenn er nur sieben Jahre lang weitergeführt wird. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen hin- sichtlich der Lohnsumme erfüllt sein.
Das ein Bausparvertrag auch beim Vererben seine Vorteile hat lesen Sie bitte hier:
 
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