Der Kirchensteuer-Einbehalt – ein neuer Service für unsere Kunden
Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte - dazu zählen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen - der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer ist keine "neue" Steuer, sondern wurde bisher individuell im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt. Neu ist, dass kirchensteuerpflichtige Sparer ab dem 1. Januar 2009 auf zwei Arten Kirchensteuer auf Ihre abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge abführen können:
- Wie bisher mit der persönlichen Steuererklärung oder
- die Allianz Dresdner Bauspar AG behält die Kirchensteuer ein und leitet diese an das zuständige Finanzamt weiter. Die Anonymität unserer Kunden bleibt dabei gewahrt.
Falls Sie sich für die zweite Variante entscheiden, benötigt die Allianz Dresdner Bauspar AG einen "Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer".
Beachten Sie: Der Antrag wird für das Folgejahr wirksam. Wünschen Sie den automatischen Kirchensteuer-Abzug bereits ab 2009, muss der Antrag noch in 2008 gestellt werden. In diesen Fällen ist es ist wichtig, dass Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formulare bis 30. Dezember 2008 der Allianz Dresdner Bauspar AG vorliegt. (c) ADB, 24.11.2008
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