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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Häufige Fragen zum Eigenheim-Rentengesetz (EigRentG) haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet.
Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungen für Riesterverträge bleiben bestehen wie bisher. Als Grundzulage zahlt der Staat jedem Riester-Sparer sowie auch Riester-Darlehensnehmern 154 EUR im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 EUR, für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR. Voraussetzung ist, dass der Sparer 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens spart bzw. tilgt. Kunden, die weniger sparen/tilgen, bekommen entsprechend geringere Zulagen. Gutverdienende Kunden können neben den Zulagen auch eine Steuerersparnis realisieren, da max. 2.100 EUR p.a. förderfähig sind. Junge Riester-Sparer, die beim Vertragsabschluss maximal 25 Jahre alt sind, erhalten auf ihren Riestervertrag einmalig 200 EUR gutgeschrieben. Zulagenberechtigt sind alle Kunden, die gesetzlich rentenversichert sind. Zusätzlich sind auch ab 2008 Bezieher einer Erwerbsminderungsrente förderfähig. Nicht förderfähig sind Selbstständige und Berufsgruppen mit Versorgungswerken wie z.B. Ärzte oder Architekten.

 
Wie wird Wohn-Riester im Alter besteuert?

Wie auch bei den bisherigen Riester-Produkten, sind in der Sparphase die Beiträge, Zulagen und Erträge steuerfrei. In der Auszahlphase werden die Leistungen besteuert. Da beim Wohn-Riester jedoch im Alter kein Geld fließt, wird ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet. Hier werden die geförderten Tilgungsraten und Zulagen verbucht. Das fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto wird mit 2 Prozent jährlich verzinst. Beim Renteneintritt ist entweder sofort 70 Prozent des fiktiven Guthabens auf dem Wohnförderkonto zu versteuern oder der Betrag wird auf die Jahre bis zum 85ten Lebensjahr verteilt und jährlich individuell versteuert.

 
Was passiert, wenn die Immobilie im Alter verkauft wird?

Wenn nicht innerhalb von maximal 4 Jahren in eine neue, eigengenutzte Immobilie investiert bzw. ein Betrag in Höhe des Guthabens des Wohnförderkontos in einen anderen Riestervertrag eingezahlt wird, ist eine sofortige Versteuerung des fiktiven Guthabens des Wohnförderkontos durchzuführen.

 
Was passiert zukünftig mit bestehenden RiesterRentenversicherungen („Altverträgen“)?

Die bisherigen Riester-Verträge behalten ihre Gültigkeit und das angesparte Guthaben kann in eine spätere Immobilienfinanzierung voll einbezogen werden. Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Der Sparer kann also in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 Prozent nutzen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Riester-Sparer, die in 2008 oder 2009 Geld aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen.

 
Wann kommen spezielle Wohn-Riester-Produkte?

Anbieter können ihre Produkte zu Wohn-Riester demnächst bei der BaFin zertifizieren lassen. Voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 kommen dann die neuen Produkte auf den Markt. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden, melden Sie sich am besten in unserer Interessentendatei an. Sie erhalten nach erfolgter Zertifizierung Informationen zu unseren Wohn-Riester-Produkten.

 
 
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