
Wer zunächst Eigenkapital bilden will, kann dies in einem zertifizierten Bausparvertrag bilden. Während der Ansparphase beschleunigen die Zulagen die Ansparung oder verringern die monatliche Investition. Nach Darlehensinanspruchnahme werden die Zulagen als Sondertilgungen behandelt und verkürzen die Rückzahlungszeit des Bauspardarlehens. Seit dem 1.11.2008 können Sie einen zertifizierten Bausparvertrag WohnRiesterPlus der Allianz Dresdner Bauspar AG abschließen.
Wer eine Riester-Baufinanzierung aufnimmt, bekommt die Förderung für die Tilgung des Kredites. Die Zulagen fließen als Sondertilgung in die Riester-Baufinanzierung. Für eine Wohn-Riester-Baufinanzierung gilt die Tilgungsleistung als riesterfähige Sparleistung bis maximal 2.100 EUR pro Jahr.
Kunden, die einen Riester-Vertrag haben, können bis zu 100% des Guthabens für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie nutzen. Zu beachten ist, dass in 2008 und 2009 eine gesetzliche Übergangsregelung gilt und nur Beträge in Höhe von mindestens 10.000 EUR entnommen werden können. Die Entnahme von Kapital aus bestehenden Riester-Verträgen für den Immobilienerwerb ist ab 2010 uneingeschränkt möglich, sofern das gesamte Guthaben oder max. 75 Prozent entnommen werden.
Bei Eintritt in das Rentenalter kann das gesamte angesparte Kapital (inkl. Zulagen) aus Riesterverträgen zur Abzahlung eines Baukredits genutzt werden, auch für Objekte, welche vor dem 01.01.2008 erworben wurden.
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