>Startseite >Sitemap
Allianz Dresdner Bauspar AG
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken
 
Der Staat fördert den Erwerb der eigenen Immobilie jetzt mit der Eigenheim-Rente = Wohn-Riester. Das Ziel: Jeder soll wählen können, wie er seine persönliche Altersvorsorge gestalten möchte. Neu ist, dass zu den bisher geförderten Produkten wie z.B. private Rentenversicherung, Fondssparpläne auch Bausparverträge und die Finanzierung der eigenen 4 Wände gefördert wird. Voraussetzung: die Wohnimmobilie wird selbst genutzt und ist der inländische Hauptwohnsitz (Objekterwerb nach dem 31.12.2007). Förderfähig ist auch der Erwerb eines Wohnrechts in einem Alters- oder Pflegeheim.
Abschluß eines Wohn-Riester-Bausparvertrages

Wer zunächst Eigenkapital bilden will, kann dies in einem zertifizierten Bausparvertrag bilden. Während der Ansparphase beschleunigen die Zulagen die Ansparung oder verringern die monatliche Investition. Nach Darlehensinanspruchnahme werden die Zulagen als Sondertilgungen behandelt und verkürzen die Rückzahlungszeit des Bauspardarlehens. Seit dem 1.11.2008 können Sie einen zertifizierten Bausparvertrag WohnRiesterPlus der Allianz Dresdner Bauspar AG abschließen.

 
Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie (Erwerb nach dem 31.12.2007)

Wer eine Riester-Baufinanzierung aufnimmt, bekommt die Förderung für die Tilgung des Kredites. Die Zulagen fließen als Sondertilgung in die Riester-Baufinanzierung. Für eine Wohn-Riester-Baufinanzierung gilt die Tilgungsleistung als riesterfähige Sparleistung bis maximal 2.100 EUR pro Jahr.

 
Kapitalentnahme aus einem bestehenden Riester-Vertrag

Kunden, die einen Riester-Vertrag haben, können bis zu 100% des Guthabens für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie nutzen. Zu beachten ist, dass in 2008 und 2009 eine gesetzliche Übergangsregelung gilt und nur Beträge in Höhe von mindestens 10.000 EUR entnommen werden können. Die Entnahme von Kapital aus bestehenden Riester-Verträgen für den Immobilienerwerb ist ab 2010 uneingeschränkt möglich, sofern das gesamte Guthaben oder max. 75 Prozent entnommen werden.

 
Entschuldung einer Immobilie

Bei Eintritt in das Rentenalter kann das gesamte angesparte Kapital (inkl. Zulagen) aus Riesterverträgen zur Abzahlung eines Baukredits genutzt werden, auch für Objekte, welche vor dem 01.01.2008 erworben wurden.

 
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken