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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Übertragung von Bausparverträgen
Ihren Bausparvertrag bei der Allianz Dresdner Bauspar AG können Sie jederzeit auf einen Familienangehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung übertragen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Kindern, Eltern oder Geschwistern bei der Finanzierung eines Haus- oder Wohnungskaufes helfen wollen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Sparleistungen nach dem Vermögensbildungs-Gesetz, die durch eine Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) können erbracht werden als Leistungen Ihres Arbeitgebers, die er gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder freiwillig zusätzlich neben Ihrem Lohn oder Gehalt monatlich zahlt Ihre eigenen Leistungen als Arbeitnehmer, die Sie aus Ihrem bereits versteuerten Lohn oder Gehalt erbringen eine Kombination beider Formen.
Für Ihre VL können Sie beim Bausparen 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage bekommen. Es gelten Einkommensgrenzen.
Wohnungsbauprämie (WOP)
Für Ihre eigenen Sparleistungen und die Zinsen auf Ihrem Bausparvertrag können Sie Wohnungsbauprämie (WOP) von 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis zu maximal 512 EUR/1.024 EUR (Ledige/Verheiratete) erhalten.
Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der WOP liegen bei 25.600 EUR/51.200 EUR (Ledige/Verheiratete) zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wenn Ihre prämienbegünstigten Sparzahlungen im Kalenderjahr mindestens 50 EUR betragen, bekommen Sie von der Allianz Dresdner Bauspar AG einen Wohnungsbauprämienantrag zugesandt. Sie füllen ihn für jedes Prämienjahr aus, schicken ihn an uns zurück und wir veranlassen alles weitere. Die Auszahlung der angesammelten Prämienbeträge erfolgt in einer Einmalzahlung, sobald die gesetzliche Bindungsfrist des Vertrages abgelaufen ist. Oder wenn Ihr Bausparvertrag vor diesem Termin bei Zuteilung zu wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwendet wird.
Vermögenswirksame Leistungen, für die keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird (wegen Überschreiten der Einkommensgrenze), können Sie als Eigenleistungen deklarieren.
Wohn-Riester
Der Staat fördert den Erwerb der eigenen Immobilie jetzt mit der Eigenheim-Rente = Wohn-Riester. Das Ziel: Jeder soll wählen können, wie er seine persönliche Altersvorsorge gestalten möchte. Neu ist, dass zu den bisher geförderten Produkten wie z.B. private Rentenversicherung, Fondssparpläne auch Bausparverträge und die Finanzierung der eigenen 4 Wände gefördert wird. Voraussetzung: die Wohnimmobilie wird selbst genutzt und ist der inländische Hauptwohnsitz (Objekterwerb nach dem 31.12.2007). Förderfähig ist auch der Erwerb eines Wohnrechts in einem Alters- oder Pflegeheim.
Wer zunächst Eigenkapital bilden will, kann dies in einem zertifizierten Bausparvertrag bilden. Während der Ansparphase beschleunigen die Zulagen die Ansparung oder verringern die monatliche Investition. Nach Darlehensinanspruchnahme werden die Zulagen als Sondertilgungen behandelt und verkürzen die Rückzahlungszeit des Bauspardarlehens. Seit dem 1.11.2008 können Sie einen zertifizierten Bausparvertrag WohnRiesterPlus der Allianz Dresdner Bauspar AG abschließen.
Wohnwirtschaftliche Verwendung
Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden.
Zielsumme
Beim Tarif R 66 (Tarifgeneration bis 30.06.2007) sprechen wir von einer Zielsumme anstatt von einer Bausparsumme. Die Zielsumme setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Darlehen. Sie stellt eine rechnerische Größe dar. Das Verhältnis von Bausparguthaben und Darlehenshöhe ist sehr flexibel, da es bei Vertragsabschluss nicht festgelegt wird. Dadurch passt sich Ihr Bausparvertrag jederzeit ihrem Leben an.
Zinsbindung/Zinsfestschreibung
Die Zinsbindung gibt Auskunft darüber, wie lange der für ein Darlehen vereinbarte Zinssatz gültig ist. In der Regel beträgt sie bei Immobiliendarlehen fünf oder zehn Jahre. Innerhalb der Zinsfestschreibung darf der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern. Beim Bauspardarlehen hingegen bleibt der Darlehenszins während der gesamten Darlehenslaufzeit unverändert.
Zusammenlegung von Bausparverträgen
Wenn Sie mehrere Allianz Dresdner Bausparverträge im klassischen Tarif mit den gleichen Tarifmerkmalen besitzen, können Sie diese bei Bedarf jederzeit zusammenlegen. Sie erhalten so zum Beispiel einen höheren Darlehensanspruch und beeinflussen möglicherweise die Auszahlung des neu entstandenen Bausparvertrages positiv.
Zuteilung
Die Zuteilung eines Bausparvertrages erfolgt nach der Sparphase. Es ist der Termin, an dem Sie Ihr Bauspardarlehen beanspruchen können. Bei den klassischen Tarifen T 1 Plus und T 4 sind die Bewertungszahl und das Mindestsparguthaben für die Zuteilung maßgebend. Sind bestimmte Kriterien erreicht, erfolgt die Zuteilung automatisch. Sie können sich dann Ihr Bausparguthaben auszahlen lassen und Ihr Bauspardarlehen beantragen. Natürlich können Sie auch auf das Darlehen verzichten oder den Vertrag erhöhen und weiter besparen. Den Termin der Zuteilung bestimmen Sie weitgehend selbst durch die Höhe und den Zeitpunkt Ihrer Einzahlungen.
Beim Tarif R 66, Tarif R 66@ und den Tarif R 66 Plus rufen Sie die Zuteilung nach Ihrem Bedarf ab, wobei die Mindestlaufzeit von 24 Monaten eingehalten werden muss. Zwischen Abruf und Auszahlung muss eine Frist von 5 Monaten beachtet werden (Karenzzeit).
Zuteilungsantrag
Wenn Sie einen Bausparvertrag im Tarif R 66, Tarif R 66@ oder Tarif R 66 Plus abgeschlossen haben, können Sie Ihr Guthaben und die Zuteilung Ihres Bauspardarlehens einfach zu Ihrem Wunschtermin abrufen. Geben Sie uns dafür 5 Monate vor Ihrem Wunschtermin (Monatsende) schriftlich Bescheid.
Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Das zu versteuernde Jahreseinkommen setzt sich je nach Art der Einkünfte aus verschiedenen Faktoren zusammen.
a) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte
Bei diesen Einkünften ergibt sich das zu versteuernde Jahreseinkommen aus den Einnahmen abzüglich der Werbungskosten sowie abzüglich
Altersentlastungsbetrag, Sonderausgaben (zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen), Abzüge zur Förderung des Wohneigentums, außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsfreibetrag, Härteausgleich, Betreuungsfreibetrag, Kinderfreibetrag
b) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
Bei diesen Einkünften wird das zu versteuernde Jahreseinkommen ermittelt aus dem Gewinn abzüglich Altersentlastungsbetrag, Abzug für Land- und Forstwirte, Sonderausgaben (zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen), Abzüge zur Förderung des Wohneigentums, außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, Härteausgleich
 
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