
Bauspar-Lexikon: N bis T
Negativerklärung
Bis zu einer Darlehenssumme von 15.000 EUR spricht man von einem Bauspardarlehen gegen Negativerklärung. Sicherheiten (Grundschuld, Ersatzsicherheiten, etc.) sind in diesem Falle nicht notwendig. Einzige Sicherheit ist hier die Bonität des Bausparers (sein Einkommen) und seine Verpflichtung, als Darlehensnehmer die Allianz Dresdner Bauspar AG von jeder Veränderung im Grundbuch in Kenntnis zu setzen. Hier ist ein aktueller, nicht beglaubigter Grundbuchauszug notwendig. Dadurch wird die Darlehenssicherstellung einfacher und günstiger. Es entfällt die Eintragung von Grundschulden und damit auch Notar- und Gerichtskosten.
Regelsparbeitrag
Der monatliche Sparbeitrag, der beim klassischen Tarif geleistet werden soll, damit der Bausparvertrag innerhalb einer angemessenen Zeit zuteilungsreif ist.
Beim Tarif R 66 Plus ist eine Sparleistung von mindestens 3 % und maximal 12 % der Bausparsumme pro vollem Kalenderjahr erforderlich, um den Sparbonus bei Darlehensverzicht zu erhalten.
Rendite
Bezeichnung für den jährlichen Ertrag aus einem Bausparvertrag unter Berücksichtigung von Zins, Zinseszins, staatlicher Förderung (zum Beispiel Wohnungsbauprämie) und eventuell anfallenden Gebühren.
Restschuld
Der Kreditbetrag, der nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Tilgungsjahren noch nicht zurückgezahlt (getilgt) ist.
Sofortauffüllung
Nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgt eine einzige Einzahlung. Beim klassischen Bausparvertrag handelt es sich hierbei um 30 % bis 50 % der Bausparsumme (unter Beachtung der Abschlussgebühr) - je nach Tarif und Tarifvariante.
Beim Tarif R 66 Plus zahlen Sie Ihren kompletten Sparbetrag sofort ein. Die Zuteilung kann nach einer Mindestlaufzeit des Bausparvertrages von 24 Monaten inklusive der Karenzzeit von 5 Monaten erfolgen.
Sondertilgung
Tilgung außerhalb der normalen vereinbarten Leistungen zur Rückzahlung des Darlehens. Die Sondertilgung ist jederzeit unbegrenzt ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sperrfrist
siehe Bindungsfrist
Staatliche Förderung
Bausparen wird vom Staat besonders gefördert. Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie auf Ihre eigenen Einzahlungen und den Zinsen eine Wohnungsbauprämie und auf vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Teilung eines Bausparvertrages
Wenn Sie beim klassischen Bausparvertrag für kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen einen gewissen Betrag Ihrer Bausparsumme benötigen, können Sie Ihren bestehenden Vertrag zum Beispiel in zwei Verträge teilen: in einen Teilbausparvertrag und einen Restbausparvertrag. Das gesamte Bausparguthaben (oder auch nur ein bestimmter Betrag) wird dabei dem Teilbausparvertrag gutgeschrieben und die Bewertungszahl auf der Grundlage der verminderten Bausparsumme neu berechnet. So erreichen Sie gegebenenfalls die frühere Auszahlung einer der beiden Verträge. Beim Tarif R 66 Plus ist eine einmalige Teilung des Bausparvertrages möglich.
Tilgungsrate
Die Tilgungsrate ist die monatliche Summe, mit der Sie Ihr Bauspardarlehen und die Darlehenszinsen zurückzahlen. Beim klassischen Bausparvertrag ist der Betrag, entweder mit Abschluss des Bausparvertrages genau festgelegt oder abhängig vom Anspargrad und der erreichten Bewertungszahl.
Beim Tarif R 66 Plus variiert die Tilgungsrate zwischen 0,75 % und 2 % der anfänglichen Darlehenssumme. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, wie hoch Sie Ihr Darlehen und damit Ihre Monatsrate wählen. Sondertilgungen können Sie jederzeit vornehmen.
Treuebonus bei Darlehensverzicht
Je nach Tarifvariante gewähren wir bei dem klassischen Tarif T 4 einen Treuebonus von 100 % oder 225 %.
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