
Bauspar-Lexikon K bis M
Karenzzeit
Das Bauspardarlehen im Tarif R 66 Plus wird auf schriftlichen Antrag des Bausparers ausgezahlt. Den Zeitpunkt kann der Bausparer selbst bestimmen. Zwischen Zuteilungsantrag und gewünschtem Zuteilungstermin müssen mindestens 5 Monate liegen. Voraussetzung ist, dass der Bausparvertrag zum Auszahlungstermin eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten hat und ein Darlehensanspruch von mindestens 5.000 EUR besteht. Die Höchstgrenze für das Darlehen ist die Bausparsumme.
Kirchensteuer
Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte - dazu zählen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen - der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei der Kirchensteuer haben Sie die Wahl: Sie können wie bisher Ihre Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Alternativ können Sie uns einen Antrag stellen. Dann wird die Kirchensteuer direkt bei Zinsgutschrift an das Finanzamt abgeführt. Das Formular zum Einbehalt der Kirchensteuer finden Sie unter Info und Service.
Klassischer Tarif
Beim klassischen Tarif wird die Bausparsumme bei Vertragsabschluss festgesetzt. Anspargrad und Bewertungszahl bestimmen Zeitpunkt und Höhe des Bauspardarlehens. Zu den klassischen Tarifen der Allianz Dresdner Bauspar AG zählen die Tarife T 1 Plus und T 4. Als Gegensatz hierzu gibt es den Tarif R 66 Plus. Zwar bestimmen Sie auch hier eine Bausparsumme. Bei Darlehenshöhe und Zeitpunkt des Abrufes sind Sie aber flexibel. Das Bausparspardarlehen beträgt maximal das 50fache der seit Vertragsbeginn bis zur Karenzzeit verdienten Sparzinsen. Die Höchstgrenze für Ihr Bauspardarlehen ist die Bausparsumme. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR.
Kollektives Bausparen
Auf dieser Idee beruht das deutsche Bausparsystem. Viele Bausparer schließen sich zusammen und verpflichten sich vertraglich zu planmäßigem Sparen. Alle Spar- und Tilgungsleistungen, die den Kapitalstock anfüllen, fließen als Bausparguthaben und Bauspardarlehen nach einem bestimmten Zuteilungsmodus wieder zurück an die Bausparer.
Komplettpreis
Beim Tarif R 66 Plus zahlen Sie einen Komplettpreis in Höhe von 1 % der Bausparsumme. Mit dem Komplettpreis sind alle im regelmäßigen Ablauf eines Bausparvertrages anfallenden Entgelte (wie zum Beispiel Kontoführungsgebühr, Darlehensgebühr) abgegolten. Sie können den Betrag separat bezahlen oder mit Ihren Sparzahlungen verrechnen lassen.
Kontoauszug
Am Anfang eines jeden Jahres erhalten Sie für jedes Bausparkonto einen Kontoauszug über das vergangene Kalenderjahr. Dieser Auszug informiert Sie über den Stand Ihres jeweiligen Bausparkontos und ermöglicht Ihnen eine Kontrolle der eingezahlten Spar- und Tilgungsbeträge. Dem Kontoauszug ist auch die Bestätigung über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen sowie der Wohnungsbauprämienantrag beigefügt.
Kontogebühr
Beim Tarif R 66 Plus fallen neben dem einmaligen Komplettpreis von 1 % der Bausparsumme keine weiteren Gebühren an.
Bei den klassischen Tarifen (T 1 Plus und T 4) entfallen für Bausparer bis zum Beginn des 26. Lebensjahres die Kontogebühren. Erst danach fallen 10 EUR p.a. an.
Gültig für Bausparverträge ab den 01.07.2007.
Laufzeit
Mit der Laufzeit wird der Zeitraum bezeichnet, bis das Bauspardarlehen zurückgezahlt ist. Die Laufzeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Zins- und Tilgungsrate im Verhältnis zur Bausparsumme bzw. Zielsumme/Darlehenshöhe.
Maximale Darlehenshöhe
Beim Tarif R 66 Plus beträgt die Darlehenshöhe maximal das 50fache der verdienten Sparzinsen (seit Vertragsbeginn bis zu Beginn der Karenzzeit). Das Darlehen darf die Mindestsumme von 5.000 EUR nicht unterschreiten. Die Obergrenze für das Darlehen entspricht der Höhe der Vertragsabschluss festgelegten Bausparsumme. Bei den klassischen Tarifen T 1 Plus und T 4 beträgt die Darlehenshöhe die Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben.
Mindestdarlehenshöhe
Das Mindestdarlehen beträgt beim Tarif R 66 Plus 5.000 EUR.
Bei den klassischen Tarifen T 1 Plus und T 4 ist die Mindestdarlehenshöhe von der Bausparsumme und Ihren Sparleistungen abhängig. Ein Bausparvertrag wird über eine Bausparsumme von mindestens 5.000 EUR abgeschlossen. Sie müssen je nach Tarifvariante 30 - 50 % der Bausparsumme ansparen.
Mindestsparguthaben
Bei den klassischen Bauspartarifen T 1 Plus und T 4 ist das Mindestsparguthaben eine der Voraussetzungen, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Dieses beträgt je nach Tarifvariante zwischen 30 % und 50 % der Bausparsumme.
Beim Tarif R 66 Plus entscheiden Sie, wie viel und wie lange Sie sparen möchten sowie den Zeitpunkt und die Höhe Ihres Bauspardarlehens. Die Höchstgrenze für das Darlehen ist die Bausparsumme.
Mindestsparphase Tarif R 66 Plus
Die Mindestsparphase beim Tarif R 66 Plus beträgt 24 Monate. Dies bedeutet, dass die Auszahlung des Darlehens frühestens nach zwei Jahren erfolgen kann. Geben Sie uns bitte 5 Monate vor Ihrem Wunschtermin schriftlich Bescheid.
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