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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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In unserem Lexikon werden alle relevanten Begriffe zum Thema Bausparen erklärt. Kurz und prägnant, für einen schnellen Überblick von A wie Abschlussgebühr bis Z wie Zuteilungsantrag.
Abgeltungsteuer
Ab 1. Januar 2009 werden alle Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Dazu zählen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen. Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR (ledige) bzw. 1.602 EUR (verheiratetet) sind von der Abgeltungteuer befreit. Damit die Bausparkasse diesen Pauschbetrag beim Steuerabzug berücksichtigen und Ihnen diese Erträge steuerfrei gutschreiben kann, muss der Bausparkasse ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen. Das Formular Freistellungsauftrag finden Sie in der Rubrik Info und Service.
Sind die Zinserträge nicht freigestellt, erfolgt die Steuerabführung direkt bei Zinsgutschrift. Diese Regelung gilt für alle Neu- und Bestandsverträge. Die bisherigen Freistellungstatbestände entfallen ab 2009, d. h. zukünftig fällt auch
- für Anlagen mit max. 1 Prozent Verzinsung,
- für Zinserträge unter 10 Euro und
- bei Festsetzung von Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage
Abgeltungsteuer an, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Abschlussgebühr
Bei einem klassischen Bausparvertrag in den Tarifen T 1 Plus und T 4 zahlen Sie eine Abschlussgebühr in Höhe von 1 % - 1,6 % der Bausparsumme. Schließen Sie einen Bausparvertrag im Tarif R 66 Plus ab, zahlen Sie einen Komplettpreis von 1 % der Bausparsumme. Konto- oder Darlehensgebühren fallen bei diesem Tarif nicht an. Sowohl die Abschlussgebühr als auch der Komplettpreis kann in einem Betrag gezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet werden.
Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) sind Grundlage für Bausparverträge der Allianz Dresdner Bauspar AG.
Ansparphase
Unter der Ansparphase versteht man die Zeit vom Abschluss eines Bausparvertrages (Beginn der Einzahlungen) bis zu dessen Zuteilung . Wenn ein Bausparvertrag zugeteilt ist, sollte er nicht weiter bespart werden. Der Bausparer kann sich dann das angesparte Guthaben inklusive Zinsen und eventueller Prämien auszahlen lassen. Oder er nimmt das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch.
Arbeitnehmersparzulage
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) von Ihrem Arbeitgeber bekommen, können Sie diese auf Ihren Bausparvertrag anlegen. Der Staat fördert Ihre Anlage mit einer Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Der geförderte Höchstbetrag bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen beträgt 470 EUR je Arbeitnehmer. Diese Förderung erhalten alle Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Einzahlung 17.900 EUR (für Ledige) oder 35.800 EUR (für Verheirate) nicht übersteigt. Die Arbeitnehmersparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren durch eine Einmalzahlung auf den Bausparvertrag ausgezahlt. Eine Auszahlung vor Ende dieser Frist ist möglich, sofern über den Vertrag prämienunschädlich verfügt wird. Dies ist der Fall, wenn das Bausparguthaben bei Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird.
Bauspardarlehen
Mit Ihren Einzahlungen auf einen Bausparvertrag erhalten Sie neben Ihrer Verzinsung gleichzeitig ein Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Dieses ist zweckgebunden und vor Auszahlung muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden. Die Vorteile sind der günstige Zinssatz sowie die Zinsgarantie über die gesamte Darlehenslaufzeit, die von den Schwankungen am Kapitalmarkt unbeeinflusst bleibt.
Bausparen
Spezielle Form des Sparens mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer Mitglied in einer Zweckspargemeinschaft (Bausparkollektiv). In der Ansparphase erhält der Vertragsinhaber eine sichere Verzinsung und unter Umständen eine staatliche Förderung . Während der Besparung trägt er zudem seinen Beitrag zur Spargemeinschaft bei. Dadurch erwirbt der Sparer das Recht auf eine Gegenleistung in Form eines zinsgünstigen Bauspardarlehens. Dieses Darlehen erhält der Bausparer, sobald ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mittel hierfür stammen aus den von den weiteren Bausparern angesammelten Geldern. Gleichzeitig mit dem Darlehen wird das angesparte Bausparguthaben inklusive Zinsen und eventueller Prämien ausgezahlt.
Bausparguthaben
Dieses Guthaben setzt sich zusammen aus den eingezahlten Bausparbeiträgen, den verdienten Zinsen, evtl. gutgeschriebenen staatlichen Prämien. In unseren Renditevarianten der Tarife R 66 Plus und T 4 (Darlehensverzicht) addiert sich hierzu evtl. noch ein Treuebonus, Sparbonus oder Zinsbonus.
Bausparmagazin
Unser Kundenmagazin "AM SONNENPLATZ" sollten Sie kennen lernen. Auf rund 64 Seiten unterhält das Magazin mit Themen rund ums Wohnen, Leben und Bauen. Als Kunde der Allianz Dresdner Bauspar AG erhalten Sie das Magazin vierteljährlich gegen einen Bezugspreis von nur 1,50 EUR je Ausgabe. Der Gesamtbetrag wird am Jahresende mit dem Bausparkonto verrechnet.
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Bei Vertragsabschluss legen Sie eine Bausparsumme fest. Bei den klassischen Tarifen T 1 Plus und T 4 setzt sich sie Bausparsumme aus dem angestrebten Bausparguthaben und dem erwarteten Darlehensanspruch zusammen. Beim Tarif R 66 Plus ist das Verhältnis von Bausparguthaben und Darlehenshöhe sehr flexibel und muss bei Vertragsabschluss nicht festgelegt werden. Dadurch passt sich der Bausparvertrag jederzeit Ihrer Situation an. Die Höchstgrenze für das Darlehen ist die Bausparsumme.
Begünstigung
Bei Abschluss eines Vertrages können Sie für den Fall Ihres Todes eine Person als Begünstigten benennen. Die Begünstigung kann selbstverständlich jederzeit von Ihnen geändert werden.
Bewertungszahl (Mindestbewertungszahl)
Bei den klassischen Tarifen T 1 Plus und T 4 ist die Bewertungszahl eine Kennziffer zur Ermittlung einer gerechten Zuteilungsteilnahme. In der Bewertungszahl kommt zum Ausdruck, wie lange und in welcher Höhe Sie Ihr Spargeld der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt haben. Die Bewertungszahl wird jeweils an den Bewertungsstichtagen ermittelt und ist dann für die nachfolgende Zuteilungsperiode maßgeblich. Damit der Bausparvertrag dem Sparer zugeteilt werden kann, muss dieser eine mindestens erforderliche Bewertungszahl erreichen. Die Mindestbewertungszahl dient zur Sicherung eines auf Dauer ausgeglichenen kollektiven Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses.
Bindungsfrist
Für alle ab 1.1.2009 abgeschlossenen Bausparverträge ist die Wohnungsbauprämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Das bedeutet, die Prämie muss nachweislich für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung/Umbau einer Wohnimmobilie verwendet werden. Das gilt nicht nur - wie bisher - innerhalb der Bindungsfrist von 7 Jahren, sondern zeitlich unbefristet. Ausnahme: Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist die 7-jährige Bindungsfrist weiterhin gültig. Von dieser Ausnahme kann nur einmal Gebrauch gemacht werden.
Sofern die Arbeitnehmersparzulage für ein Bausparkonto gewährt wurde, gilt eine gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren. Nach Ablauf der Frist wird die Arbeitnehmersparzulage auf das Bausparkonto überwiesen. Nach Ablauf der Frist können kann das Bausparguthaben auch zu anderen Zwecken verwendet werden, ohne dass auf die Arbeitnehmersparzulage verzichtet werden muss.
Bruttoeinkommensgrenzen
Die Gewährung der staatlichen Förderung (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie) ist an das zu versteuernde Einkommen gebunden. Das Bruttoeinkommen kann aber erheblich höher sein. Wie hoch, sehen Sie auf der folgenden Seite "Bruttoeinkommensgrenzen".
 
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