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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden. Wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten sind, sehen Sie an der folgenden Aufstellung.
A
  • Abbruchkosten, sofern der Abbruch im Zusammenhang mit einem Wohnungsneubau steht
  • Alarmanlage
  • Altenwohnheim (keine Pflegekosten), sofern nicht nur eine Aufnahme in einer Warteliste erfolgt
  • Anliegerbeiträge
  • Architektenhonorar
  • Ausbau, Anbau, Umbau zu Wohnzwecken
  • Außenanlage im Zusammenhang mit dem Wohngebäude
  • Außenkamin
  • Außenputz
B
  • Badeinbau oder -renovierung
  • Bauerwartungsland
  • Bauherrenmodell
  • Baukostenzuschuss
  • Baunebenkosten
  • Bauplatz
  • Bodenbeläge (auf Estrich verlegt oder mit Untergrund fest verbunden)
D
  • Dachgeschoss
  • Dauerwohnrecht; Voraussetzung ist ein eigentumsähnlicher Charakter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
E
  • Eigentumswohnung
  • Einbauküche,wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes
  • Einbaumöbel,wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes
  • Einfamilienhaus
  • Einfriedung, soweit sie zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes gehört
  • Elektroleitungen
  • Entschuldung
  • Erbbaurecht
  • Erbbauzins/Ablösung (vorherige Absprache mit der Bauspar AG erforderlich)
  • Erbschaftssteuer
  • Erschließungskosten
  • Erwerb (Kauf) eines Wohngebäudes
  • Etagenheizung
F
  • Fahrstuhl
  • Fassadenerneuerung
  • Fenstererneuerung
  • Finanzierungsbeitrag (wenn bei Neubau oder Kauf zur Erlangung einer Wohnung gegeben)
  • Fliesenarbeiten
  • Fußbodenerneuerung
  • Fußbodenheizung
G
  • Garagen
  • Garten als erste Anlage eines Vorgartens
  • Gasleitungen
  • Grunderwerbsteuer
H
  • Hausanschlusskosten
  • Heizungsanlagen
  • Heizungsumstellung
  • Herdfeuereinbau
  • Hobbyraum
I
  • Innenputzerneuerung
  • Instandsetzung
  • Isolierverglasung
K
  • Kachelofen
  • Kamineinbau
  • Kanalanschlussgebühren
  • Klempnerarbeiten
  • Kochraum
1. 
Das ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendung

> 2. 

 
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