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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Bausparverträge können unter Umständen auch für nicht ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Objekte eingesetzt werden. So lassen sich bestimmte Gewerbeimmobilien zinsgünstig finanzieren oder entschulden.
Die Voraussetzung ist, dass das Objekt im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen steht oder sich in einem Wohngebiet befindet und zu dessen Versorgung beiträgt. Beispiele sind Bäckereien, Cafés, Lebensmittelgeschäfte, Gaststätten, Apotheken und auch Praxen und Kanzleien.
Daneben erfüllen auch Betriebe, die in einem Gewerbegebiet angesiedelt sind und primär der Versorgung der Menschen eines angrenzenden Wohn- oder Mischgebietes dienen, die gesetzlichen Voraussetzungen. Auf Bausparvorteile verzichten müssen hingegen Bauträger und Eigentümer ausschließlicher Fertigungsstätten.
Der Bausparvertrag bietet eine kalkulierbare Finanzierung, günstige und feste Zinsen ab 1,95 Prozent nominal, flexible Tilgungsmöglichkeiten und die Chance auf staatliche Bausparförderung für den wohnwirtschaftlichen Teil der Immobilie. Typische Bauspar-Finanzierer von Gewerbeobjekten sind zum Beispiel:
  • Inhaber von Ladengeschäften, die renovieren, umbauen, ausbauen und erweitern
  • Handwerker, die sich selbstständig machen oder ihren Betrieb erweitern
  • Anwälte, Steuerberater und Ärzte, die eine eigene Kanzlei bzw. Praxis gründen
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, im derzeitigen Zinstief die günstigen Bausparkonditionen für spätere Renovierungen oder Modernisierungen zu sichern.
 
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