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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Jedes Jahr werden hunderttausend Häuser und Wohnungen in Deutschland vererbt. Oft ist es das Elternhaus oder das Häuschen von Oma. Um die geerbten vier Wände auf Vordermann zu bringen, kann ein Bausparvertrag genutzt werden.
Erben heißt oft auch investieren
In vielen Fällen liegt das Grundstück in gewachsenen Wohngebieten, doch das Gebäude entspricht nicht immer den Bedürfnissen der neuen Bewohner. Gebäudetechnik von Gestern oder Vorgestern, Küche und Badezimmer waren vor zwanzig oder mehr Jahren modern. Darüber hinaus ist der Schnitt der Wohnung nicht mehr zeitgemäß und passt wenig zu den eigenen Wünschen.
Fast zwei Drittel der geerbten und anschließend von den Erben selbstgenutzten Immobilien müssen gründlich modernisiert und renoviert werden. Neben Eigenkapital ist für eine zinsgünstige und sichere Finanzierung der Bausparvertrag bestens geeignet. Dann wird aus dem Erbstück das Traumhaus mit Charme.
Und wer sofort renovieren will, für den gibt es das Schönwohn-Programm "Renova" - die zinssichere Kombination aus Bausparvertrag und Zwischenkredit.
Miterben clever auszahlen
Geschwister, die ein Haus erben, haben es oft nicht einfach, denn sie bilden eine Erbengemeinschaft. Das heißt: Keiner der Erben darf ohne die Zustimmung der anderen über die Immobilie verfügen.
In vielen Fällen entscheidet sich einer der Erben in dem Haus zu wohnen. Die Anderen wollen ihm ihren Anteil aber nicht schenken oder verkaufen. Es kann dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt. Damit es im schlimmsten Fall nicht zur Zwangsversteigerung kommt, bietet der Bausparvertrag eine clevere Lösung. Mit ihm kann nicht nur eine Immobilie gebaut, gekauft oder renoviert werden, sondern auch die Verwandtschaft clever ausbezahlt werden.
 
 
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