
Arbeitnehmer-Sparzulage
Überweist der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf ein Bausparkonto versüßt dies der Staat - unter bestimmten Voraussetzungen - mit einer Zulage von 9 Prozent.
Prämie auf VL
Der Arbeitgeber darf VL nur auf bestimmte Anlageformen überwiesen. Das Bausparkonto ist eine davon - ohne Risiko und mit der Option auf ein garantiertes günstiges Bauspardarlehen.
Innerhalb der Einkommensgrenzen von 17.900 / 35.800 Euro (zu versteuerndes Einkommen Singles / Verheiratete) profitieren Bausparer von der Arbeitnehmersparzulage: 9 Prozent auf Vermögenswirksame Leistungen des Chefs von bis zu 470 Euro im Jahr. Dabei kann das Bruttogehalt deutlich höher liegen. Es lohnt sich auch hier eine Prüfung: So kann z.B. ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern rund 52.000 Euro verdienen und dennoch die Prämie erhalten.
Arbeitnehmersparzulage (ASZ): 9,0 % auf Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag
| Zulagebegünstigter Höchstbetrag | Einkommens-grenze | Max. jährliche ASZ | |
| 1 Arbeitnehmer | 470 EUR | 17.900 EUR | 43,00 EUR |
| 2 Arbeitnehmer | 940 EUR | 35.800 EUR | 86,00 EUR |
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