
Abwrackprämie für alte Öfen
Mittels staatlichem Zuschuss soll die schädliche Feinstaubmenge deutlich gesenkt werden.
Wer mit Holz heizt, handelt umweltbewusst – das ist unbestritten. Doch gleichzeitig: Weil immer mehr Holz verfeuert wird, gerät mehr Feinstaub in die Luft. Öfen und Holzheizungen emittieren jährlich etwa 25 000 Tonnen dieser unsichtbaren Partikelchen, die tief in die Lunge eindringen. Vor allem die älteren unter den 15 Millionen kleinen Feuerungsanlagen stoßen bei Umweltschützern auf Widerstand. Drei Viertel der Feinstaubemissionen stammen nämlich aus offenen Kaminen oder Öfen, die älter sind als 20 Jahre.
Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2004) bewirkt die gegenwärtige Belastung mit Feinstaub in Deutschland eine Verkürzung der durchschnittlichen Lebenserwartung von 10,2 Monaten.
Modernisierung – um welchen Preis?
Der Modernisierungsbedarf ist enorm, die Kosten hingegen eher moderat. Die Preise für neue Einzelraum-Feuerungsanlagen – dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und Kachelofeneinsätze – werden auf über 500 Euro geschätzt. Eine Filternachrüstung soll ab 2015 zwischen 200 bis 500 Euro kosten. Kosten für einfachere Lösungen dürften unter 200 Euro liegen, sagen die Schätzungen. Sie werden notwendig, weil mit der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) die Grenzen für die Feinstaub deutlich nach unten korrigiert werden.
Für den einzelnen Betreiber werden diese Ausgaben zwar erst nach einer Übergangsfrist zwischen 2015 und 2024 anfallen. Doch schon heute mehren sich in der Wirtschaft und Politik Forderungen nach einer Abwrackprämie für Alt-Öfen und Kamine, um die Modernisierung den Häusle-Besitzern zu erleichtern.
Branchenverbände fordern gegen den Modernisierungsstau sogar die Einführung einer Abwrackprämie auch für alte Heizungskessel von 1500 Euro.
Kein automatischer Austausch
Die Emissionsgrenzwerte für Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen werden stufenweise verschärft. In der ersten Stufe, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle einzuhalten ist, sollen Grenzwerte festgeschrieben werden, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen und bereits von vielen Anlagen eingehalten werden.
Die geplanten Grenzwerte der zweiten Stufe, die ab dem 1. Januar 2015 einzuhalten wäre, setzen weitere Entwicklungen in der Anlagentechnik voraus, wobei bereits heute Anlagen wie Pelletöfen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel die Anforderungen einhalten.
Die Übergangsfristen für die neuen und von der Heizleistung abhängigen Grenzwerte sind also so lang, dass sich niemand vorschnell einen teuren Russfilter kaufen muss. Öfen, die vor 1994 errichtet wurden, müssen erst 2015 die schärferen Grenzwerte einhalten. Für jüngere Modelle läuft die Übergangsfrist bis 2025.
Sofern eine Nachrüstung mit einem Filter oder ein Austausch erforderlich wird, bekommt man zwei Jahre vorher den Bescheid vom Schornsteinfeger. Die Entscheidung der Bundesregierung über eine Abwrackprämie dürfte bis dahin feststehen. (c) Insignio, 6.2009, Foto: Leda
Info Immissionsschutzgesetz:
url: http://www.bmu.bund.de/luftreinhaltung/doc/40075.php
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