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Allianz Dresdner Bauspar AG
 
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Außer Schornsteinfegen und Glück bringen hat ein Schornsteinfeger zahlreiche Aufgaben. Seit 1. Januar 2010 gelten für Schornsteinfegerarbeiten neue gesetzliche Regeln. Damit ist erstmals eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsverordnung in Kraft.
Geregelte Kehrintervalle
Die Verordnung regelt unter anderem, bei welchen Heizanlagen in welchen Zeitabständen Kehr- oder Überprüfungsarbeiten stattfinden müssen. Sie ersetzt die zum Teil sehr unterschiedlichen Verordnungen der Bundesländer. Auch die einzelnen Gebührenordnungen wurden vereinheitlicht und angepasst.
Weitere Regelungen dazu enthält die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImschV), in ihrer deren Neufassung vom 22.3.2010. Die Vorschriften enthalten zahlreiche Regelungen zu Art und Zeitabstand der durchzuführenden Arbeiten, abhängig von Art und Alter der Heizung sowie dem verwendeten Brennstoff. Die Sicherheit bestimmter hochmoderner Gasheizungen muss nur noch alle zwei bis drei Jahre geprüft werden.
Die neue Kehr- und Überprüfungsverordnung gibt jetzt bundeseinheitliche Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten vor. Die neue 1. BImschV bezieht auch kleinere Heizanlagen ab vier Kilowatt in ihre Regelungen ein.
Ab 2013 stehen Schornsteinfeger im freien Wettbewerb
Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz und dem dadurch entstehenden Wettbewerb zahlen Hausbesitzer ab 2013 weniger für die Routinekontrolle. Das Gesetz ermöglicht Heizungsbetreibern die freie Wahl beim Schornsteinfeger. So können Hausbesitzer, Kaminkehrer aus der Nachbarschaft oder gar aus dem Ausland mit der Reinigung und Überprüfung des Kamins beauftragen.
Neben den bisherigen Aufgaben eines Schornsteinfegers können die Kaminfeger nach dem neuen Gesetz ab 2013 auch Aufgaben wie die Installation und Wartung von Heizungsanlagen wahrnehmen. Aber auch die Energieberatung wird zu einem wichtigen Betätigungsfeld. Nach einer Weiterbildung dürfen Schornsteinfeger Vor-Ort-Beratungen anbieten, Heizungs-Checks durchführen und Modernisierungsempfehlungen geben.
 
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